GRUNDLAGEN

Worum geht es?

Was ist RM-26, wer ist beteiligt, was bedeuten die bisherigen Beschlüsse – und was nicht?

Wichtig vorab

Die bisherigen Grundsatzbeschlüsse der Gemeinderäte sind noch keine Baufreigabe und noch keine endgültige Verpachtung der Flächen.

Kurz gesagt: Was ist RM-26?

RM-26 ist die Bezeichnung für ein Wind-Vorranggebiet in der regionalen Planung des Verbands Region Stuttgart. Solche Vorranggebiete sind Flächen, die grundsätzlich für Windkraftanlagen vorgesehen werden können.

 

RM-26 liegt im Bereich Buocher Berg-Oberholz – also in einem Landschafts- und Forstraum zwischen Remshalden, Berglen und den umliegenden Orten. Für viele Menschen ist dieser Bereich kein abstraktes Planungsgebiet. Es ist ein Ort zum Spazierengehen, Durchatmen, Radfahren und Naturerleben. Genau deshalb ist wichtig zu verstehen, was dort geplant wird, wer beteiligt ist und welche Entscheidungen noch bevorstehen.

 

Im Gebiet RM-26 wird derzeit geprüft, ob auf kommunalen Waldflächen ein Windenergieprojekt entstehen kann. Im Raum stehen bis zu zwei Windkraftanlagen. Wichtig ist: Der Bau ist noch nicht endgültig beschlossen. Die bisherigen Beschlüsse der Gemeinden sind Grundsatzbeschlüsse. Sie bedeuten noch keine Baufreigabe und noch keine endgültige Verpachtung der Flächen.

Das Projekt RM-26

Im Gebiet Buocher Berg-Oberholz prüfen die Gemeinden Berglen und Remshalden ein mögliches Windenergieprojekt auf kommunalen Waldflächen. Das Gebiet liegt innerhalb des regionalen Wind-Vorranggebiets RM-26.

 

Die Gemeinderäte von Berglen und Remshalden haben Grundsatzbeschlüsse gefasst. Damit zeigen sich beide Gemeinden grundsätzlich offen dafür, gemeindeeigene Flächen innerhalb von RM-26 für ein mögliches Windenergieprojekt zur Verfügung zu stellen und Gespräche mit potenziellen Projektträgern zu führen.

 

Diese Beschlüsse sind aber noch keine endgültige Entscheidung für den Bau. Nach Angaben der Gemeinden sollen im weiteren Verlauf Konzepte und Angebote von Projektinteressenten geprüft sowie Pachtkonditionen und Pachtverträge verhandelt werden.

 

Der aktuelle Planungsstand sieht vor, dass es um zwei mögliche Windkraftanlagen im Bereich zwischen Hößlinswart, Buoch und dem Buocher Berg-Oberholz geht.

Zwei Windräder stehen hinter einer Baumreihe über einer grünen Wiese, unter blauem Himmel mit vielen weißen Wolken.
Die beiden geplanten Windräder wurden am 13.06.26 in Buoch bei der Informationsveranstaltung vom Forum Energiedialog simuliert

Der betroffene Bereich

RM-26 liegt im Bereich Buocher Berg-Oberholz. Die Übersichtskarte des Verbands Region Stuttgart zeigt RM-26 als eines der Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen.

 

Für die Menschen vor Ort bedeutet das: Es geht nicht um eine entfernte Fläche irgendwo in der Region, sondern um einen konkreten Landschafts- und Forstraum in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Orten und Wohnlagen.

landkarte rm26
Gebiet RM-26 „Buocher Berg / Oberholz“ in der Region Stuttgart

Wer plant was?

Als möglicher Projektträger tritt die Bürgerenergiegenossenschaft BBO Bürgerenergie Buocher Berg-Oberholz eG i.G. auf. Die BBO strebt an, im Windvorranggebiet RM-26 zwei Windräder zu errichten und als Bürgerenergieanlagen zu betreiben.

Die BBO bewirbt sich nach eigenen Angaben bei den Gemeinden um Pachtverträge für die entsprechenden Flächen.

 

Damit sind mehrere Akteure beteiligt: die Gemeinden als Eigentümerinnen kommunaler Flächen, die BBO als mögliche Projektträgerin, die Gemeinderäte als politische Entscheidungsgremien, Fachbehörden, Naturschutzakteure, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bürgerinitiativen.

 

Aus der lokalen Berichterstattung wurden außerdem erste wirtschaftliche Eckdaten bekannt: Die Anlagen sollen laut Bericht jeweils rund elf Millionen Euro kosten. Die Finanzierung sei demnach mit 40 Prozent Eigenkapital der BBO und 60 Prozent Fremdfinanzierung geplant. Das erforderliche Eigenkapital von rund acht Millionen Euro sei laut Bericht noch nicht vollständig beisammen.

 

Gerade weil so viele Rollen, Interessen und Entscheidungen zusammenkommen, halten wir Transparenz für besonders wichtig.

Welche Argumente nennen die Befürworter?

Die Befürworter des Projekts verweisen vor allem auf Energiewende, Klimaschutz, regional erzeugten Strom, Bürgerenergie, regionale Wertschöpfung und mögliche Einnahmen für die Gemeinden.

 

Die Gemeinden Berglen und Remshalden sprechen davon, dass Windkraft dort ermöglicht werden solle, wo sie nach sorgfältiger Prüfung naturschutzrechtlicher und wirtschaftlicher Belange möglich beziehungsweise sinnvoll sei.

 

Die BBO stellt das Projekt als Windkraft in Bürgerhand dar. Sie möchte die geplanten Anlagen als Bürgerenergieanlagen betreiben.

 

Auch die Grünen/Offene Liste Remshalden argumentieren für Windenergie und sprechen unter anderem über Schallschutz, Schattenwurf, Artenschutz, Schutz des Waldes, Naherholung, Landschaftsbild, Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung.

Ein weiterer Punkt der Befürworter ist, dass Windenergie auch im Binnenland einen Beitrag leisten könne, weil Strom auch hier vor Ort gebraucht werde. 

Gleichzeitig sehen wir als Verein Schützt das Remstal e.V. genau hier erhebliche Zweifel: Der konkrete Standort im Bereich Buocher Berg-Oberholz wirft aus unserer Sicht grundlegende Fragen zur tatsächlichen Wirtschaftlichkeit, zur Eingriffsintensität in Natur und Landschaft sowie zur Verhältnismäßigkeit des Projekts auf. Wir halten es für nicht ausreichend belegt, dass der erwartete Nutzen die absehbaren Belastungen für Umwelt, Landschaftsbild und Naherholung rechtfertigt.

Unsere ausführliche Position zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Unsere Position.

Häufige Fragen

Ist der Bau schon beschlossen?

Nein. Die bisherigen Grundsatzbeschlüsse bedeuten nach Angaben der Gemeinden noch keine endgültige Verpachtung und keine Baufreigabe.

Entscheidend wird unter anderem sein, ob kommunale Flächen tatsächlich verpachtet werden, an wen sie verpachtet werden und unter welchen Bedingungen dies geschieht.

Ein Wind-Vorranggebiet ist eine Fläche, die in der Regionalplanung grundsätzlich für Windenergie vorgesehen wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dort sofort gebaut wird.

Für ein konkretes Projekt braucht es weitere Schritte: Projektplanung, Gutachten, Verträge, Genehmigungsverfahren und behördliche Prüfungen.

Nach den bisher bekannten Informationen geht es um bis zu zwei moderne Windkraftanlagen im Gebiet Buocher Berg-Oberholz. Die BBO erklärt, zwei Windräder im Windvorranggebiet RM-26 bauen und betreiben zu wollen.

RM-26 liegt im Bereich Buocher Berg-Oberholz. Der betroffene Raum befindet sich zwischen Remshalden, Berglen und den umliegenden Orten. In der öffentlichen Diskussion wird der Bereich häufig mit Buoch, Rohrbronn, Hößlinswart und dem Höhenrücken dazwischen verbunden.

Ein zentraler nächster Schritt ist die Frage, ob und an wen die kommunalen Flächen verpachtet werden. Die Gemeinden haben angekündigt, Konzepte und Angebote von Projektinteressenten zu prüfen und Verhandlungen zu Pachtkonditionen und Pachtverträgen zu führen.

Ja. Solange keine endgültigen Pachtverträge abgeschlossen und keine Genehmigungen erteilt sind, bleibt es wichtig, Informationen einzufordern, Fragen zu stellen, Sitzungen zu verfolgen und sich in Beteiligungsverfahren einzubringen.

 

Viele Fragen sind bereits jetzt sehr konkret: Es geht unter anderem um Immobilienwerte, Schall, Flächenverbrauch, Wirtschaftlichkeit, Naherholung und mögliche Folgen für die umliegenden Orte.

Ein lokaler Pressebericht vom 19. Juni 2026 beschreibt als möglichen Ablauf: Zunächst müssten Pachtverträge mit den Gemeinden geschlossen werden. Danach würden Fachgutachten für die Genehmigung beauftragt. Wegen der Dauer solcher Gutachten und der Lieferzeiten für Anlagen könne ein Baubeginn laut Bericht, wenn es gut laufe, 2028/2029 möglich sein.

 

Das ist kein endgültiger Zeitplan, sondern eine in der Berichterstattung genannte Einschätzung.

Wir halten den konkreten Standort wegen seiner Lage im Forst, seiner Bedeutung für Landschaft und Naherholung sowie wegen offener Fragen zu Artenschutz, Schall, Topografie, Wirtschaftlichkeit und Bürgerbeteiligung für nicht geeignet.

 

Unsere ausführliche Begründung finden Sie auf der Seite „Unsere Position“.

Auf dieser Seite

Alle Grundinformationen zu RM-26: was geplant ist, wer beteiligt ist und was die Beschlüsse bedeuten.

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