Was auf dem Spiel steht

Auswirkungen von RM-26

Landschaft, Tiere, Lärm, Immobilienwerte –

was bedeutet das Projekt konkret für die Menschen vor Ort?

Überblick

Die möglichen Auswirkungen von RM-26 betreffen nicht nur die Frage, ob zwei Windkraftanlagen gebaut werden. Es geht um einen konkreten Landschafts- und Forstraum, der für viele Menschen Teil ihres Alltags ist: zum Spazierengehen, Radfahren, Durchatmen, Naturerleben und als vertrautes Umfeld der umliegenden Orte.

 

Bei RM-26 geht es deshalb nicht nur um ein mögliches Windenergieprojekt, sondern um einen konkreten Landschafts- und Forstraum im Bereich Buocher Berg-Oberholz zwischen Remshalden, Berglen und den umliegenden Orten. Für viele Menschen ist dieser Bereich kein abstraktes Planungsgebiet, sondern ein Ort zum Spazierengehen, Durchatmen, Radfahren und Naturerleben. Genau deshalb stehen hier mehrere Fragen gleichzeitig im Raum: Landschaftsbild, Naherholung, Forstflächen, Tiere, Arten- und Naturschutz, Wasser, Boden, Schall, Schattenwurf, nächtliche Befeuerung, Wirtschaftlichkeit, Immobilienwerte und Lebensqualität.

 

Einige dieser Fragen werden erst in späteren Gutachten vertieft geprüft. Genau deshalb ist aus unserer Sicht entscheidend, dass keine weitreichenden Pachtentscheidungen getroffen werden, bevor alle relevanten Informationen offenliegen.

 

Bei öffentlichen Terminen und Gesprächen vor Ort, unter anderem zwischen Hößlinswart und Buoch, wurden viele dieser Punkte bereits von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen. Es geht dabei nicht um abstrakte Fachfragen, sondern um sehr konkrete Sorgen: Was passiert mit dem Forst? Wie laut wird es? Wie verändert sich das Landschaftsbild? Was bedeutet das für Immobilienwerte? Und ist dieser Standort wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?

Die zentrale Frage

Genau deshalb reicht es nicht, nur grundsätzlich über Windenergie zu sprechen. Die entscheidende Frage lautet: Ist dieser konkrete Standort geeignet?

Landschaft und Naherholung

Windenergieanlagen dieser Größenordnung verändern ein Landschaftsbild dauerhaft. Gerade Höhenlagen und Forsträume sind weithin sichtbar und prägen das Bild einer Region.

 

Der Bereich Buocher Berg-Oberholz ist aus unserer Sicht nicht nur eine technische Fläche auf einer Planungskarte, sondern Teil eines Landschafts- und Erholungsraums. Viele Menschen nutzen diesen Bereich zum Spazierengehen, Wandern, Radfahren und zur Erholung.

 

Für die Menschen vor Ort ist dieser Raum nicht austauschbar. Er gehört zur Umgebung, zum Alltag und zum Gefühl von Heimat. Was in einer Regionalplanung als Vorranggebiet erscheint, ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein vertrauter Landschaftsraum.

 

Deshalb muss die Frage lauten: Ist dieser konkrete Standort geeignet, wenn Landschaftsbild und Naherholung dauerhaft verändert werden?

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Die geplante Windkraftanlage RM-26 wäre deutlich höher als der Stuttgarter Fernsehturm

Forst, Tiere und Wasser

Windenergie im Forst ist immer mit Eingriffen verbunden. Es geht nicht nur um den Turmstandort selbst, sondern auch um Fundament, Kranstellflächen, Zufahrten, Leitungen und Bauflächen.

 

Das Umweltbundesamt verweist darauf, dass für den Betrieb einer Windenergieanlage im Wald dauerhaft durchschnittlich etwa 0,5 Hektar gerodet werden müssen. 0,5 Hektar entsprechen rund 5.000 Quadratmetern.

 

Für RM-26 wurden in der lokalen Projektkommunikation noch höhere Flächenangaben genannt: Raphael Mack, Vertreter der BBO Bürgerenergie Buocher Berg-Oberholz, sprach von etwa 1,2 Hektar Flächeninanspruchnahme pro Anlage – das entspricht ungefähr eineinhalb bis fast zwei Fußballfeldern. Die BBO ist die Bürgerenergiegenossenschaft, die sich als mögliche Projektträger für zwei Windräder im Gebiet RM-26 bewirbt.

 

Bei zwei Anlagen geht es damit um eine Größenordnung von mehr als drei Fußballfeldern, je nachdem, welche Flächen dauerhaft oder während der Bauphase benötigt werden.

Entscheidend ist aus unserer Sicht aber nicht nur die reine Flächengröße. Entscheidend ist, wo dieser Eingriff stattfindet: in einem Forst- und Landschaftsraum, der für Naherholung, Tiere, Boden, Wasser und das Landschaftsbild eine wichtige Bedeutung hat.

 

Auch Artenschutz ist dabei ein zentraler Punkt. Für den betroffenen Raum und die Umgebung werden unter anderem Rotmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard, Uhu und Fledermäuse als besonders prüfungsrelevante Arten genannt. Gerade solche Arten können bei Windenergieprojekten eine wichtige Rolle spielen, weil sie entweder durch Kollisionen, Störungen oder Veränderungen ihres Lebensraums betroffen sein können.

 

Ob und in welchem Umfang diese Arten im konkreten Projektgebiet betroffen sind, muss fachlich belastbar untersucht werden. Aus Sicht von Schützt das Remstal e.V. dürfen solche Fragen nicht erst nach politischen oder vertraglichen Vorentscheidungen geklärt werden.

 

Forst, Tiere, Boden und Wasser müssen vor einer Pachtentscheidung nachvollziehbar geprüft werden. Die Menschen vor Ort müssen verstehen können, welche Eingriffe geplant sind, welche Arten betroffen sein könnten und welche Schutzmaßnahmen vorgesehen wären.

Lärm, Schatten und Licht

Schall, Schattenwurf und nächtliche Befeuerung betreffen Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar. Es geht dabei nicht nur um Zahlen in Gutachten, sondern um Schlaf, Erholung, Alltag und Lebensqualität.

Warnendes Beispiel: Windpark Königseiche/Baiereck, Landkreis Göppingen

Der Fall Baiereck / Windpark Königseiche zeigt, warum Schallprognosen sehr sorgfältig hinterfragt werden müssen. In Baiereck, einem Ort im Landkreis Göppingen, gibt es seit der Inbetriebnahme eines Windparks Beschwerden über störende Geräusche und Brummtöne. Das Landratsamt Göppingen teilte im Juni 2026 mit, dass eine Untersuchung der DEKRA Hinweise darauf enthält, dass die Anlagen möglicherweise unzulässige tieffrequente Tonanteile erzeugen und nachts zulässige Richtwerte überschreiten könnten.

 

Einfach gesagt: Die Anlagen wurden genehmigt, aber nachträgliche Messungen und Bewertungen werfen Zweifel auf, ob die ursprünglichen Lärmprognosen die tatsächliche Belastung richtig eingeschätzt haben. Das Landratsamt sieht die Grundlage der damaligen Genehmigung deshalb als erschüttert an.

Besonders wichtig ist dabei die Topografie. Topografie meint die Geländeform – also Hügel, Täler, Hanglagen und Höhenunterschiede. In solchen Landschaften kann sich Schall anders ausbreiten als in flachem Gelände. Geräusche können je nach Wetterlage, Windrichtung und Gelände stärker wahrgenommen werden, weiter tragen oder sich in bestimmten Lagen sammeln.

 

In diesem Zusammenhang wird auch über technische Regelwerke wie die TA Lärm und DIN-Normen diskutiert. Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift, mit der in Deutschland beurteilt wird, welche Geräuschbelastungen zulässig sind. DIN-Normen beschreiben technische Berechnungs- und Bewertungsverfahren. Solche Regelwerke sind wichtig, aber der Fall Baiereck zeigt, dass geprüft werden muss, ob sie die konkrete Situation in hügeligem Gelände wirklich ausreichend abbilden.

 

Die BI Pro Schurwald, eine Bürgerinitiative aus dem Schurwald, beschäftigt sich intensiv mit dem Windpark Königseiche/Baiereck und den dortigen Lärmproblemen. Auch von dort wird kritisiert, dass Prognosen und tatsächliche Wahrnehmung vor Ort auseinanderfallen können.

 

Für RM-26 folgt daraus aus unserer Sicht: Schall ist keine theoretische Randfrage. Wenn bereits im Vorfeld mögliche nächtliche Drosselungen im Raum stehen, müssen unabhängige, topografisch belastbare Schallprüfungen, transparente Messkonzepte und verbindliche Schutzauflagen vor einer Pachtentscheidung vorliegen.

 

Auch Schattenwurf und nächtliche Befeuerung dürfen nicht nebenbei behandelt werden. Große Windkraftanlagen verändern nicht nur den Tageseindruck einer Landschaft, sondern können auch nachts sichtbar bleiben und das Wohnumfeld beeinflussen.

 

Für die Menschen vor Ort bedeutet das: Es geht nicht um eine entfernte Fläche irgendwo in der Region, sondern um einen konkreten Landschafts- und Forstraum in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Orten und Wohnlagen.

Wirtschaftlichkeit

Für RM-26 wurden in den Unterlagen des Verbands Region Stuttgart Windleistungsdichten zwischen 223 W/m² und 213 W/m² genannt. Im Mittel wird damit die angestrebte Windleistungsdichte von 215 W/m² erreicht.

 

Vereinfacht gesagt beschreibt die Windleistungsdichte, wie viel Windenergie an einem Standort grundsätzlich zur Verfügung steht. Je höher dieser Wert ist, desto besser ist ein Standort in der Regel für Windkraft geeignet. Der Wert von 215 W/m² ist dabei ein Orientierungswert. RM-26 liegt nach den genannten Angaben nicht deutlich darüber, sondern erreicht diesen Wert nur knapp im Mittel.

 

Das ist aus unserer Sicht wichtig: RM-26 erscheint damit nicht als besonders starker Windstandort, sondern eher als Standort am unteren Rand dessen, was planerisch noch als ausreichend betrachtet wird.

 

In denselben Unterlagen wird beschrieben, dass die Wirtschaftlichkeit der Windkraftnutzung an diesem Standort mit der kleineren Flächenkulisse aufgrund der geringen Größe fraglich sei. Erst durch die Gebietserweiterung Richtung Osten werde mehr als ein Windrad möglich. Außerdem werden erhebliche Grundkosten genannt, unter anderem neu herzustellende leistungsfähige Kabeltrassen im Hochspannungsbereich.

 

Aus der lokalen Projektkommunikation wurden weitere Eckdaten bekannt: Die Anlagen sollen jeweils rund elf Millionen Euro kosten. Die Finanzierung ist mit einem erheblichen Anteil Eigenkapital und zusätzlicher Fremdfinanzierung geplant. Außerdem wird mit rund zwölf Gigawattstunden Stromertrag pro Jahr und Anlage gerechnet. Das entspricht etwa 20 Prozent der Volllaststunden.

 

Wenn zusätzlich nächtliche Drosselungen notwendig werden, kann sich das weiter auf den Ertrag auswirken. Gerade deshalb stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit: Wie groß ist der Eingriff in Forst, Landschaft und Lebensqualität – und wie belastbar ist der Nutzen an genau diesem Standort?

 

Aus unserer Sicht darf Wirtschaftlichkeit nicht nur aus Sicht eines Projektträgers betrachtet werden. Sie muss im Verhältnis zu den Folgen für Natur, Landschaft, Anwohnerinnen und Anwohner sowie die umliegenden Orte bewertet werden.

Immobilien und Lebensqualität

Windenergieanlagen können Auswirkungen auf Immobilienwerte haben. Die Studienlage ist nicht in jedem Punkt einheitlich, weil Entfernung, Sichtbarkeit, Gebäudetyp, Region und Methodik eine Rolle spielen. Trotzdem darf diese Frage nicht verharmlost werden.

 

Für viele Menschen ist ihr Haus nicht nur ein Gebäude. Es ist Zuhause, Altersvorsorge und oft das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit.

 

Eine Untersuchung des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass Häuser im Umfeld von Windkraftanlagen im Durchschnitt an Wert einbüßen können. Für Häuser innerhalb eines Kilometers zu einer Windkraftanlage werden durchschnittliche Wertverluste von bis zu 7,1 Prozent beschrieben. Für sehr alte Häuser in ländlichen Regionen nennt die Studie mögliche Wertverluste von bis zu 23 Prozent.

 

Gerade in gewachsenen Ortschaften im ländlichen Raum muss diese Sorge ernst genommen werden. Wer die Belastungen trägt, muss auch verstehen können, welche Folgen realistisch sind und ob es Schutz-, Ausgleichs- oder Beteiligungsmöglichkeiten gibt.

 

Bei Gesprächen vor Ort wurde die Frage möglicher Immobilienwertverluste bereits ausdrücklich angesprochen. Das zeigt: Diese Sorge ist nicht theoretisch. Sie betrifft Menschen, die in der Region leben, Eigentum aufgebaut haben und sich fragen, welche Folgen das Projekt für ihr Zuhause und ihre Zukunft haben kann.

 

Für unsere Region bedeutet das: Die Frage möglicher Wertverluste darf nicht pauschal abgetan werden. Sie muss konkret für die betroffenen Orte, Entfernungen, Gebäudetypen und Sichtbeziehungen betrachtet werden.

Lebensqualität lässt sich nicht nur in Zahlen ausdrücken. Für viele Menschen sind Ruhe, Landschaft, Sichtbeziehungen, Naturerleben und die Identität ihrer Orte ein wesentlicher Teil ihres Zuhauses.

Unser Fazit

RM-26 betrifft viele Ebenen gleichzeitig: Forst, Tiere, Wasser, Landschaft, Schall, Wirtschaftlichkeit, Immobilienwerte und Lebensqualität.

 

Genau deshalb reicht es nicht, nur grundsätzlich über Windenergie zu sprechen. Die entscheidende Frage lautet: Ist dieser konkrete Standort geeignet?

 

Aus Sicht von Schützt das Remstal e.V. bestehen daran erhebliche Zweifel. Bevor kommunale Flächen verpachtet oder weitere Weichen gestellt werden, müssen die offenen Fragen transparent, verständlich und unabhängig geklärt werden

Unsere Forderungen

Keine Pachtverträge, bevor alle wesentlichen Gutachten vorliegen.

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